Organisationsmodell
    GvD 231/01

    Das gesetzvertretende Dekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001 ist eine Durchführungsbestimmung des Gesetzes 300/2000 welches aufgrund einer Serie von internationalen Bestimmungen im Kampf gegen Korruption verabschiedet wurde.
    Mit der Einführung des GVD 231/01, können, neben physischen Personen, auch Körperschaften (Gesellschaften, Vereine…) haftbar gemacht werden, wenn Straftaten gemäß GVD 231/01 begangen werden oder auch nur ein Versuch unternommen wird, eine Straftat zu begehen.
    Körperschaften können sich von den sehr hohen Strafen (wie z.B. Geldstrafen bis 1,5 Mio. Euro, Betriebsschließung, Entzug von Genehmigungen….) schützen, indem Sie ein sogenanntes Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell GVD 231/01 einführen und sich mit einem Aufsichtsorgan ausstatten, welches über die Einhaltung wacht und die verwaltungsrechtliche Haftung auf Organisationsmodelle ausweitet.

    Seit 2008 beraten wir Unternehmen in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien, verfügen über eine fundierte Ausbildung und auch Erfahrung und unterstützen Sie bei der Einführung und nachhaltigen Umsetzung der Vorgaben.
    Gerne übernehmen wir auch die Funktion des Aufsichtsorgans („Organismo di Vigilanza“) und können die erforderliche Professionalität und Erfahrung selbstverständlich nachweisen.

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    Über uns

    Wir sind ein Team aus Unternehmensberatern, die maßgeschneiderte Lösungen für Sie entwickeln und umsetzen.

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